Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren (BF17) einfach erklärt

Junger Fahrschüler lächelt am Steuer eines roten Fahrschulautos in einer modernen Stadt

Du bist 16 oder 17 und willst nicht bis zum 18. Geburtstag warten? Dann ist das Begleitete Fahren (BF17) genau dein Ding. Hier erfährst du, wie es funktioniert, wer dich begleiten darf und wann du am besten anfängst.

Führerschein mit 17: Die kurze Antwort

Mit BF17 darfst du schon ab 17 Jahren Auto fahren, solange eine eingetragene Begleitperson neben dir sitzt. Den Führerschein der Klasse B bekommst du dafür nicht früher. Du erhältst vorab eine Prüfungsbescheinigung, die zusammen mit deinem Personalausweis gilt. Sobald du 18 bist, fährst du ohne Begleitung und tauschst die Bescheinigung gegen den Kartenführerschein.

So läuft BF17 ab

1. Ausbildung starten: ab 16½

Mit der Fahrschule kannst du bereits mit 16½ Jahren beginnen. So bleibt genug Zeit für Theorie und Fahrstunden, ohne dass es stressig wird. In der Theorie lernst du Verkehrsregeln und Fahrphysik. Dazu kommen die praktischen Fahrstunden samt Sonderfahrten.

2. Antrag bei der Führerscheinstelle

Den Antrag auf Begleitetes Fahren stellst du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Deine Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Dort trägst du auch deine Begleitpersonen ein. Welche Unterlagen genau gebraucht werden, klärt die Behörde. Meist sind es zum Beispiel Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, wie sie für jeden Führerschein gelten.

3. Prüfungen mit 17

Die theoretische und die praktische Prüfung legst du nach der Ausbildung ab. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag stattfinden. Das ist dieselbe Prüfung wie für alle anderen. Danach bekommst du die Prüfungsbescheinigung.

4. Fahren mit Begleitung und der 18. Geburtstag

Ab jetzt fährst du mit deiner Begleitperson. Mit 18 entfällt die Begleitpflicht. Deine Prüfungsbescheinigung gilt noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Tausche sie rechtzeitig bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein um.

Wer darf dich begleiten?

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie besitzt seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B.
  • Sie ist namentlich in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen, zum Beispiel Eltern, Großeltern oder Tante und Onkel.
  • Sie darf zum Zeitpunkt des Antrags höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Das prüft die Führerscheinstelle.

Die Begleitperson greift nicht ins Fahren ein. Sie sitzt als erfahrene Beifahrerin oder Beifahrer neben dir, gibt Tipps und beruhigt in schwierigen Situationen. Für Alkohol gilt: Du darfst als Begleiteter Fahrer gar nichts trinken (0,0 Promille). Die Begleitperson darf nicht mitfahren, wenn sie 0,25 mg/l Atemalkohol (0,5 Promille) oder mehr hat oder unter dem Einfluss bestimmter Drogen steht.

Das bringt dir BF17

  • Mehr Routine: Du sammelst ein Jahr lang Fahrpraxis mit einer Person, der du vertraust.
  • Mehr Selbstständigkeit: Zum Training, zur Ausbildung oder zu Freunden geht es leichter.
  • Entspannter Einstieg: Du lernst Situationen wie Stadtverkehr, Landstraße und Autobahn in deinem Tempo kennen.

Praktische Tipps

  • Plane den Start früh: Wer mit 16½ beginnt, ist rechtzeitig zum 17. Geburtstag prüfungsbereit.
  • Sprich mit deiner Begleitperson ab, was du üben willst, zum Beispiel Einparken, Autobahn oder Nachtfahrten.
  • Gib deine Prüfungsbescheinigung nie ohne Ausweis aus der Hand. Beides gehört immer ins Auto.
  • Bis du 18 bist, gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland. Informiere dich bei der Führerscheinstelle, bevor du mit BF17 ins Ausland fährst.

Häufige Fragen zu BF17

Wann kann ich den Antrag auf Begleitetes Fahren stellen?

Den Antrag stellst du bei deiner Führerscheinstelle (Stadt Würzburg oder Landratsamt Würzburg), deine Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Die Anmeldung in der Fahrschule ist laut ADAC schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Ab wann die Behörde den Antrag annimmt, erfährst du dort. Das Landratsamt verlangt zusätzlich einen unterschriebenen Zusatzantrag, Kopien der Ausweise und Führerscheine der Begleitpersonen und bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis.

Muss meine Begleitperson ein Elternteil sein?

Nein. Es kann jede Person sein, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Die Person muss namentlich eingetragen sein und bei jeder Fahrt mitfahren. Weitere Begleitpersonen kannst du nachträglich eintragen lassen.

Darf meine Begleitperson Alkohol trinken?

Nein. Die Begleitperson darf nicht mitfahren, wenn sie 0,25 mg/l Atemalkohol (0,5 Promille) oder mehr hat oder unter dem Einfluss bestimmter Drogen steht. Für dich gilt als Fahranfänger 0,0 Promille.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Du verstößt gegen eine Auflage deiner Fahrerlaubnis. Laut ADAC drohen ein Bußgeld und ein Punkt, außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen, und eine Neuerteilung ist nur mit Aufbauseminar möglich.

Darf ich mit BF17 ins Ausland fahren?

Bis zum 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland. Laut ADAC wird die Prüfungsbescheinigung im Ausland nicht anerkannt, Österreich ist bis zum 18. Geburtstag eine Ausnahme. Informiere dich vor jeder Auslandsfahrt bei der Führerscheinstelle.

Was kostet BF17?

Die aktuellen Preise findest du in unserer Preisübersicht. Eine Einordnung gibt dir der Beitrag Führerschein Kosten Würzburg.

Fazit

BF17 ist die beste Möglichkeit, früh und sicher ins Autofahren zu starten: mehr Praxis, mehr Sicherheit, ein Jahr früher unterwegs. Mit gut gewählter Begleitung und guter Vorbereitung klappt der Einstieg entspannt.

Starte jetzt mit uns

Du willst mit BF17 loslegen? Wir begleiten dich vom ersten Theorieabend bis zur Prüfung. Infos zur Pkw-Ausbildung findest du auf unserer Seite zur Klasse B197, die Theoriezeiten im Theorie-Unterricht. Du findest uns in Würzburg-Zellerau, Würzburg-Heidingsfeld und Veitshöchheim. Melde dich einfach bei uns.

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